Interaktiver Test nach Art. 50 EU AI Act – gültig seit 2. August 2026
ℹ️ Dieses Tool richtet sich an Betreiber:innen (Deployer, Art. 3 Nr. 4 AI Act) – z.B. Privatpersonen (bei Einsatz außerhalb des rein privaten Bereichs), Schulen, Firmen oder Behörden, die KI-Tools von anderen Anbietenden für ihre Zwecke nutzen und damit Inhalte erstellen und/oder veröffentlichen.
Für Anbieter:innen (Provider, Art. 3 Nr. 3 AI Act) – also wer das KI-System selbst entwickelt und unter eigenem Namen anbietet – gelten andere gesetzliche Pflichten (v.a. Art. 50 Abs. 2, maschinenlesbare Markierung).